AGB

Nutzungsbedingungen

§ 1 Anbieter und Leistungsbeschreibung
(1) Anbieter von Schloss Blumenfeld ist
Stadt Tengen
Marktstraße 1
78250 Tengen

(2) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Schloss Blumenfeld ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:
• Internetzugang
• Bereitstellung von Besprechungsräumen
• Zugang zum Schlosscafé
Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart der/des Vertragspartner*in, die im Nutzungsvertrag vereinbart wird.
Schloss Blumenfeld kann darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen erbringen:
• Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen
• Workation und Coliving
• Weitere Angebote nach Absprache

Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

(3) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN

(4) Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den/die Nutzende nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Schloss Blumenfeld. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Schloss Blumenfeld zur fristlosen Kündigung.

(6) Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.

§ 2 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der von Schloss Blumenfeld angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(2) Der/die Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Schloss Blumenfeld bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.

(3) Der/die Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4) Der/die Nutzende bestätigt, dass die Dienste und Infrastruktur von Schloss Blumenfeld für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space;
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Schloss Blumenfeld bereitgestellte Infrastruktur;
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der/die Nutzende ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzender vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Schloss Blumenfeld;
h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu Schloss Blumenfeld ist je nach gewähltem Tarif nur zu den Öffnungszeiten von Mo-Fr, 9.00 – 18.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung möglich. Der/die Nutzende erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.

(2) Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Schloss Blumenfeld bzw. im gesamten Objekt zu nächtigen.

§ 4 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Schloss Blumenfeld.

(2) Die Nutzungsgebühr wird per Rechnung zugesendet. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der/die Nutzende hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers

(3) Andere Rechnungen von Schloss Blumenfeld sind mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

(4) Bei einem Zahlungsverzug erfolgt nach 7 Tagen die erste Zahlungserinnerung, danach jeweils mit 7 Tagen Verzug die erste, zweite und dritte Mahnung. Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €. Sollte nach der dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben.

§ 5 Dauer des Vertrages und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 6 Datenschutz
(1) Schloss Blumenfeld wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der/die Nutzende erklärt sich mit der Speicherung der für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern einverstanden. Der/die Nutzende willigt ferner in die Übermittlung seiner/ihrer zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Schloss Blumenfeld sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem/der Nutzenden steht das Recht zu, obige Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§ 7 Haftung
(1) Der/die Nutzende hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen Schloss Blumenfeld im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Schloss Blumenfeld nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Schloss Blumenfeld fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Schloss Blumenfeld übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Schloss Blumenfeld unterbleiben. Sofern Schloss Blumenfeld von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende Schloss Blumenfeld von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzende ersetzt Schloss Blumenfeld die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Schloss Blumenfeld von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 8 Versicherung
(1) Schloss Blumenfeld ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Stadt Tengen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde.

(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

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